LG Hamburg: Bestätigungs-E-Mail mit Werbung unzulässig
Das LG Hamburg (Urteil vom 08.02.2006 – 329 O 559/05) hatte sich mit dem Problem der unerlaubten E-Mail-Werbung auseinanderzusetzen.
Gegenstand des Verfahrens war u.a. eine E-Mail des Beklagten an die Kläger, in der letzterern bestätigt wurde, in eine Linkliste eingetragen worden zu sein. Zugleich beinhaltete diese Bestätigungs-E-Mail Werbung u.a. für einen neuen Webshop des Beklagten. weiterlesen »