LG Hamburg: Bestätigungs-E-Mail mit Werbung unzulässig

Das LG Hamburg (Urteil vom 08.02.2006 – 329 O 559/05) hatte sich mit dem Problem der unerlaubten E-Mail-Werbung auseinanderzusetzen.

Gegenstand des Verfahrens war u.a. eine E-Mail des Beklagten an die Kläger, in der letzterern bestätigt wurde, in eine Linkliste eingetragen worden zu sein. Zugleich beinhaltete diese Bestätigungs-E-Mail Werbung u.a. für einen neuen Webshop des Beklagten. (mehr …)

Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

Urheberrechtsverletzungen im Internet haben in den letzten Jahren rapide zugenommen. Insbesondere der Musikindustrie entstehen durch illegale Downloads ihrer Werke nach eigenen Angaben jährlich Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Um diese behaupteten Schäden einzudämmen, holen die Rechteinhaber bereits seit geraumer Zeit durch eine konsequente strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Verfolgung zu einem Rundumschlag gegen die außergesetzliche Verbreitung ihrer Produkte aus. (mehr …)