Ein Unternehmen hat bei einem Computerunternehmen, Computer -Festplatten im Wert von mehr als 40.000,00 € erworben und diese über einen Transporteur, mit dem es bereits langjährige Geschäftsbeziehungen pflegte, versenden lassen. In einem Umladeplatz gingen die Festplatten auf unerklärliche Weise verloren. Das Unternehmen hatte die Festplatten für den Transport bei einer Versicherung versichert. Die Versicherung glich den Schaden aus und nahm den Transporteur gerichtlich auf Regress in Anspruch, so dass sich in letzter Instanz der BGH (Urteil vom 15.12.2005, Az. I ZR 95/03) mit der Sache zu beschäftigen hatte. weiterlesen »
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