Hersteller der Software “Cybersky TV” für Urheberrechtsverletzungen unbekannter Nutzer verantwortlich
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg
Mit einer Entscheidung 08.02.2006 (Az. 5 U 78/05) untersagte das Hanseatische OLG den Vertrieb einer Software bzw. technische Einrichtungen zum Betrieb eines sog. “Peer-to-Peer”-Netzwerks, welches es ermöglicht, unentgeltlich Pay-TV-Programme zu empfangen. Dabei war diese Möglichkeit aber nicht Hauptanwendungsfeld, vielmehr verfügte die Sorfware bzw. technische Einrichtung über zahlreiche andere Anwendungsmöglichkeiten. Das Produkt befand sich zum Zeitpunkt des Rechtsstreits noch nicht auf dem Markt. weiterlesen »