LG Hamburg: Streitwert bei unerlaubter Mail-Werbung in Höhe von 7.500 € ist angemessen
4. März, 2006
Das LG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2006 – 329 O 559/05) hatte sich mit der Höhe des Streitwerts im Falle von unerlaubter E-Mail-Werbung auseinanderzusetzen.
Zu dieser Problematik hatte des BGH als oberster Instanz im Jahre 2004 (Beschluss vom 30.11.2004 – Az.: VI ZR 65/04) entschieden, dass ein Streitwert in Höhe von 3.000,00 € als angemessen zu erachten sei. weiterlesen »