BAG: Privates „Surfen“ im Internet am Arbeitsplatz ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund
13. März, 2006
Ein Arbeitnehmer hatte an seinem Arbeitsplatz privat im Internet gesurft. So hatte er über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten trotz entsprechenden Verbots durch den Arbeitgeber während der Arbeitszeit mehrere Stunden auf erotischen Internetseiten gesurft und sich dort Fotos wie auch Filme angeschaut.
Der Arbeitsgeber kündigte den Arbeitnehmer daraufhin ohne Abmahnung fristlos. Gegen diese Kündigung setzte sich der Arbeitnehmer gerichtlich zur Wehr, so dass sich das BAG (Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04) in der Revision mit der Problematik zu beschäftigen hatte. weiterlesen »