LAG Köln: Kein außerordentlicher Kündigungsgrund wenn Arbeitnehmer Domain registriert
Ein Arbeitnehmer hatte für sich eine Domain registriert. Diese Domain wurde später von einem Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers verwendet. Nachdem der Arbeitgeber dies erfuhr, entließ er den Arbeitnehmer. Allerdings setzte sich der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung zur Wehr. (mehr …)