Suchen
Internetrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 3. April, 2006

Fax Webung bezeichnet man ebenso wie E-Mail-Werbung als Werbung mittels elektronischer Post. Eine Werbung mittels elektronischer Post ist gemäß § 7 Absatz 2 Ziffer 3 UWG grundsätzlich nur bei Vorliegen eine Einwilligung des Adressaten der Werbung zulässig. weiterlesen »