LG Köln: Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten bei einer Vielzahl ähnlicher Fälle
Ein Rentner hatte via Internet eine Brennersoftware verkauft, die zur Umgehung von technischen Schutzvorrichtungen geeignet war.
Er erhielt daraufhin im Namen von acht Unternehmen aus dem Bereich der Musikbranche eine anwaltlich verfasste Abmahnung. Zudem wurde er aufgefordert die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 10.000,00 € zu zahlen. (mehr …)