LG Düsseldorf und der Vorrang der Meinungsfreiheit
Nach einem Bericht von heise.de vom 05.04.2006 hatte sich das LG Düsseldorf mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Internet-Dienstleisters gegen einen unzufriedenen Kunden auseinanderzusetzen. (mehr …)