Die WM 2006 steht in Deutschland an. An diesem Event will gerne jedermann nicht nur als Fan sondern auch wirtschaftlich beteiligt sein.

Somit gibt es mittlerweile eine Vielzahl von besonderen oder besser weltmeisterlichen Werbespots, um den Fussballfan auch vor und nach 90 Minuten mit speziellen WM-Angeboten zu versorgen.

Ist es jedoch erlaubt die Begriffe „WM 2006“ oder „FUSSBALL WM 2006“ für Werbemaßnahmen zu verwenden?

Nach Auffassung der FIFA darf nur der Weltfussballverband selbst oder seine Partner diese Begriffe auf Produkten oder für Dienstleistungen verwenden, da sich die FIFA die entsprechenden Marken für 850 Waren gesichert hat.

Mit diesen Marken im Rücken ging der Verband nun in der jüngeren Vergangenheit europaweit gegen verschiedene potentielle Markenverletzer vor und untersagte jenen die Begriffe zu verwenden.

Unter anderem wurde der Firma Ferrero verboten, die Begriffe „WM 2006“ und „FUSSBALL WM 2006“ auf ihren Produkten wie z.B. den Duplo-Fussball-Panini-Bildern zu verwenden.

Der Süßwarenhersteller sah in diesem Verbot eine wahrlich sportliche Herausforderung und beantragte daraufhin bei dem Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Marken.

Die Münchner Beamten gaben diesem Ansinnen statt, löschten die streitigen Marken, so dass es zur Halbzeit 1:0 für Ferrero stand.

Jedoch versuchte die FIFA nach der Halbzeit noch das Ruder herumzureißen und brachte nun seine besten Offensivkräfte (Anwälte) ins Spiel. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der beide Parteien sich in einer intensiv geführten Partie in Nichts nachstanden.

Schlussendlich musste nun der Oberschiedsrichter der Nation der BGH (nicht Markus Merk) in der Verlängerung über den Rechtsstreit befinden.

Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 27.04.2006, Az. I ZB 97/05) fiel dann jedoch eindeutig zu Gunsten der Firma für das Süsse aus.

Die Karlsruher Fussballfans meinten, dass der Löschungsantrag gerechtfertigt sei und die Marke „FUSSBALL WM 2006“ gelöscht werden müsse.

Denn der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, da es sich nur um eine sprachübliche Bezeichnung für eine Sportveranstaltung, nämlich der im Jahr 2006 in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaf handele

Auch die Löschung der Marke „WM 2006“ wurde von den Schiedsrichtern der Nation insoweit bestätigt, als die Marke auch einen internationalen Wettkampf im Jahr 2006 beschreibt. Allerdings schränkten die Herren in „Rot“ hier ihre Entscheidung ein wenig ein, da bei der Bezeichnung „WM 2006“ nicht angenommen werden könne, dass der Verkehr diese Angabe allgemein, d.h. für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen, als nicht unterscheidungskräftigen Hinweis auf die Veranstaltung einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 als solche verstehe.

Hier können nach der Ansicht des Senats somit im Einzelfall Spielsituationen denkbar sein, in denen die Bezeichnung unterkräftig ist und mithin Markenschutz zu gewähren ist. Ob und wann ein solcher Einzelfall vorliege, sei vom Bundespatentgericht zu überprüfen, so das die Bundesschiedsrichter den Ball an die vorhergehende Instanz zurückspielten.

Festzuhalten ist nach alledem, dass die FIFA eine bittere Niederlage im Kampf um eine weitere Einnahmequelle erlitten hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich die FIFA nun nicht als ebenso schlechte Verliererin wie der AC Mailand nach dem verlorenen Spiel gegen „Barca“ entpuppt. Die hatten nämlich statt sich an die eigene Nase zu fassen die gesamte Schuld bei dem Schiedsrichter (diesmal war es nicht der BGH sondern Herr Merk) gesehen.

Abschließend möchte sich der Verfasser bei den Lesern für die ausnahmsweise gewählte unsachliche Berichterstattung entschuldigen.

Aber ich bin auch nur ein Fussballfan.