Die Bundesregierung plant, den Verbraucher bei Telefondiensten besser zu schützen, indem die Transparenz der Kosten und der Vertragsbedingungen massiv erhöht wird.

Dem Gesetzentwurf zur Folge werden die Telefondienste ihre Preis klarer erkennbarer machen müssen. Gerade jugendliche Handynutzer sollen so besser geschützt werden.

Vorausgesetzt das Gesetz tritt in Kraft wird eine Warn-SMS, die den Verbraucher darauf hinweist, wenn in einem Monat mehr als 20 Euro für Kurzwahldienste im Abonnement erreicht werden zur Pflicht.

Für Klingeltöne oder Spiele, die mehr als 2 Euro kosten gilt eine vorherige Informationspflicht.
Auch bei Weitervermittlung bei 0137-Nummern gilt, dass der Preis vorher angesagt werden muss.

Mehr Preisklarheit ist auch bei Werbung für 0118-Nummer, Televoting, Klingetönen und Wettervorhersagen geplant. Will man ein Abo für einen dieser Dienste abschließen, erhält man vorher die Vertragsbedingungen per SMS. Außerdem folgt eine SMS mit der Frage „Wollen Sie das wirklich?“

Auch sollen die Aboverträge ohne die Einhaltung von Fristen und ohne Grund kündbar sein.

Insgesamt also ein weitreichendes Paket zum Schutze des Verbrauchers. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf den Bundesrat passiert.