Nachträgliche Wettbewerbsklausel im Arbeitvertrag

In einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28. Juni 2006 – 10 AZR 407/05 -) zu entscheiden hatte, ging es um eine Wettbewerbsklausel, die der Arbeitnehmerin bestimmte Wettbewerbshandlungen für die Dauer von zwölf Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagte. Eine Entschädigungsregelung war aber in dem einseitig vom Arbeitgeber vorformulierten Vertrag nicht enthalten.
Die Arbeitnehmerin war durch ihren Arbeitgeber noch während der Probezeit gekündigt worden. (mehr …)