LG Düsseldorf verbietet einem Heilpraktiker die Werbung mit für Verbraucher unverständlichen Fachbegriffen

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2006, Az. 12 O 66/05) hatte sich der Frage zu befassen, ob ein Heilpraktiker Fachbegriffe wie etwa „T.C.M.“, „B.F.D.“, „bioelektrische Funktionsanalyse“, „Kirlianphotographie“, „Dunkelfeld-Mikroskopie“, „Miasmatik auf seiner Internetseite zur Bewerbung seiner Tätigkeit verwenden darf. (mehr …)

KG Berlin: Bereits die beabsichtigte Aufnahme eines Internetdienstes reicht für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses

Das Wettbewerbsrecht dient als gesetzliches Instrumentarium zur Kontrolle und Rechtsdurchsetzung. Dabei sorgen nicht die Ordnungsbehörden, sondern die Wettbewerber selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sorgen, indem sie über Abmahnungen und gerichtlichen Verfügungen gesetzwidrig handelnde Konkurrenten zu Einhaltung der entsprechenden Normen anhalten.

Voraussetzung hierfür ist jedoch das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses.

Das KG Berlin (Urteil vom 30.06.2006, Az.: 5 U 127/05) hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob bereits bei der konkreten Beabsichtigung der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. (mehr …)