Widerrufrecht bei Ebay muss einen Monat und nicht nur zwei Wochen betragen
Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 2 Wochen. Nun hatte sich das KG Berlin (Urteil vom 18.07.2006 – Az.: 5 W 156/06) mit einem sogenannten „Ebay-Fall“ zu befassen. (mehr …)