OLG Köln: Zu Irreführende Werbung und Wirksamkeit einer Therapie

Heilpraktiker versuchen sich häufig werblich in den Vordergrund zu stellen, in dem sie mit besonderen Therapieanwendungen die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen versuchen.

Allerdings sind auch an solche Werbungen strenge Anforderungen zu stellen, da ist der Heilpraktiker verpflichtet, über die Wirksamkeit seiner Therapie entsprechend aufzuklären. (mehr …)