Das OLG Hamburg hat nach einem Bericht des Online-Dienstes „heise.de“ vom 22.08.2006 über die Berufung des heftig umstrittenen Urteils zur Forenbetreiberhaftung entschieden.

Nach dem Bericht von heise.de hat der Heise Zeitschriften Verlag in der mündlichen Verhandlung einen Teilerfolg erzielen können, da die Berufung zwar zurückgewiesen wurde aber gleichzeitig die Kontrollpflichten der Forenbetreiber im Verhältnis zum erstinstanzlichen Urteil des LG Hamburg nicht unerheblich eingeschränkt wurden.

So berichtet das Online-Magazin, dass Heise nach Ansicht der Hamburger Richter ein Artikelforum nur dann zu überwachen habe, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Hierin ist eine Beschränkung des erstinstanzlichen Urteils zu sehen, dass eine pauschalisierte Überwachung sämtlicher Foren forderte.

Der Senat vertrat in der mündlichen Verhandlung die Ansicht, dass der Verlag als Mediendienst haftungsprivilegiert im Sinne des MDStV sei, so dass eine Überprüfung potentieller Rechtsverletzung nicht angesagt sei und eine solche Prüfpflicht erst bei Kenntniserlangung von konkreten Rechtsverstößen eintrete.

Mit Spannung darf nun auf die schriftliche Begründung der Entscheidung gewartet werden. Ebenso bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder die Parteien weitere Rechtsmittel einlegen.

Quelle: heise.de – news vom 22.08.2006