Oskar Lafontaine verliert gegen Sixt

Das Bildnis von Oskar Lafontaine war neben dem anderer Politiker kurz nach dessen Rücktritt als Bundesfinanzminister von dem Mietwagenanbieter Sixt zu Werbezwecken verwendet worden, ohne allerdings von dem Politiker hierfür eine Einwilligung erhalten zu haben oder jenen für die Verwendung seines Bildnisses eine Vergütung zu kommen zu lassen.

Dabei war das Bild von Lafontaine durchgestrichen. Der Textbeitrag lautete: „S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit. Hierin sah der Abgeordnete eine kommerziell werbliche Nutzung seiner Person und verlangte eine für Prominente angemessene Lizenz. (mehr …)

Bereits drei einstweilige Verfügungen gegen den Agel-Marketingplan wegen des Verstoßes gegen § 16 Abs. 2 UWG

Bereits in drei Entscheidungen ist das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 11.10.2006, AZ: 407 O 214/06; Beschluss vom 24.10.2006, AZ 416 O 324/06; Beschluss vom 25.10.2006, AZ 406 O 290/06) der von dieser Kanzlei vertretenen Antragsstellerin gefolgt und hat den Antragsgegnern verboten, unter Bezugnahme auf den Agel-Marketingplan für das Agel-Vertriebssystem zu werben. (mehr …)

Zusendung von Porno-E-Mails stellt unzumutbare Belästigung dar

Das AG Hamburg (Urteil vom 11.10.2006, Az. 6 C 404/06) hatte sich mit der Frage der unerlaubten E-Mail Zusendung zu befassen.

Ein Anbieter pornografischer Inhalte im Internet hatte an eine Rechtsanwaltskanzlei E-Mails mit pornografischen Inhalten versandt. Diese setzte sich hiergegen gerichtlich zur Wehr. Der Internet-Dienstleister meinte dagegen, nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet zu sein, da die E-Mail aufgrund einer Registrierung bei seinem Dienst erfolgt sei und mithin eine Einwilligung vorgelegen habe. (mehr …)