Suchen
Internetrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 5. Oktober, 2006

Der BGH (Urteil vom 26.06.2003 – Az.: I ZR 296/00) hatte in einem Rechtsstreit um die Domain „maxem.de“ entschieden, dass die Domain an den klagenden Namensinhaber herauszugeben war, obwohl der Domaininhaber den Begriff als Pseudonym verwendet hatte und er die Domain mit Priorität für sich bei der DENIC registriert hatte. weiterlesen »