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Internetrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 9. Oktober, 2006

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat verschiedene AGB-Klauseln von T-Online hinsichtlich der Rechtmäßigkeit gerichtlich gerügt. U.a. ging es um eine Klausel, wonach T-Online bei mangelnder Verfügbarkeit des bestellten Gerätes berechtigt ist, ein gleichwertiges Produkt liefern zu dürfen. Zudem wurde eine weitere Klausel bemängelt, die fordert, dass der Kunde für den Fall der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts die Sache in der Originalverpackung zurückzusenden hat. weiterlesen »