Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten durch „Opt-Out“-Verfahren zulässig
18. Oktober, 2006
Das OLG München (Urteil vom 28.09.2006, Az.:29 U 2769/06) hatte ein Allgemeine Geschäftsbedingung eines Rabattvereins zu bewerten, durch die der Kunde u.a. in die Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken einwilligt. Der Kunde hatte die Möglichkeit seine Einwilligung durch Auskreuzen („Opt-Out“-Verfahren) zu verneinen. Hierin sah ein Dachverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ein Verstoß insbesondere gegen § 307 Absatz 2 Nummer 1 BGB in Verbindung mit § 4a Abs. 1 BDSG, da eine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten nur durch das sog. „Opt-In“-Verfahren erteilt werden könne. weiterlesen »