BVerfG: maxem.de – Entscheidung des BGH ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
5. Oktober, 2006
Der BGH (Urteil vom 26.06.2003 – Az.: I ZR 296/00) hatte in einem Rechtsstreit um die Domain „maxem.de“ entschieden, dass die Domain an den klagenden Namensinhaber herauszugeben war, obwohl der Domaininhaber den Begriff als Pseudonym verwendet hatte und er die Domain mit Priorität für sich bei der DENIC registriert hatte. weiterlesen »