Wettbewerbswidrige Behinderung durch Domain-Registrierung und -nutzung
Ein Dialer-Anbieter (Beklagte) hatte sich eine Internet-Domain registriert, die als Brückenseite zu unterschiedlichen kostenpflichtigen, teils pornografischen, Internetdiensten weiterleitete. Unter dieser Domain befand sich in der Vergangenheit der Internetauftritt eines anderen Unternehmens (Kläger). Durch Umstände, die zwischen den Parteien streitig sind, wurde der Kläger vor dem 06.06.2005 als Inhaber dieser Domain gelöscht.
Der Kläger mahnte die Beklagte u.a. wegen wettbewerbwidriger Behinderung ab, die daraufhin zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, sich jedoch gegen die Übernahme der Anwaltskosten verweigerte. weiterlesen »