Landgericht München I untersagt Google Adword Werbung für Rechtsanwälte wegen fehlender Sachlichkeit

Rechtsanwälte dürfen mittlerweile für Ihre Tätigkeiten werben. Sie dürfen, damit hier Irrtümer zugleich im Keime erstickt werden, grundsätzlich auch Google Adword Werbung schalten. Allerdings gebietet die besondere Stellung der Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege, dass die Werbung sachlich über die Tätigkeit aufklärt, ohne „marktschreierische“ Elemente zu verwenden.

Nach einer Pressemitteilung des LG München hatte sich das dortige Landgericht (Urteil vom 26.10.2006 – Az.: 7 O 16794/06) mit der Zulässigkeit eben einer solchen Google Adword Werbung zu beschäftigen. (mehr …)

Münchener Philharmoniker untersagt Verwendung des Begriffs Orchestra of the Munich in CD Booklet

Ein Platten Label wollte unter dem 10.11.2006 eine neue CD mit neu eingespielten Mozart Songs veröffentlichen. Im dem der CD beigfügten Booklet hieß es “Special Thanks to: The Orchestra of the Munich”. Hiergegen ging das Orchester „Münchener Philharmoniker“ per gerichtlichen Eilantrag vor, da zwar einige Musiker des Orchesters mitgewirkt hätten, diese jedoch nicht für die Münchner Musikgruppe sondern im Rahmen eines privaten Auftrags an der Produktion mitwirkten. (mehr …)