Übermittlung von Kundendaten an die Schufa ohne Interessenabwägung ist unzulässig
Es entspricht der gängigen Praxis einer Vielzahl von Unternehmen, Kundendaten aufgrund einer allgemeinen Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Schufa zu übersenden, sofern der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. weiterlesen »