Kein Auskunftsanspruch gegen Webhoster bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
11. Dezember, 2006
Bei einem Webhoster wurden Nacktbilder hinterlegt. Die abgebildete Person ging deshalb gerichtlich gegen den Provider vor und erlangte gegen den Provider einen Unterlassungsanspruch.
Weiterhin begehrte die Frau Auskunft über die IP-Adresse der die Bilder einstellenden Person. weiterlesen »