Das seit langen diskutierte Thema, ob die Verwendung fremder Kennzeichen in der den Google AdWords eine Markenrechtverletzung darstellt, ist um eine Entscheidung reicher.

Das LG Braunschweig [Urteil vom 15.11.2006 – Az.: 9 O 1840/06 (261)] hat kürzlich entschieden, dass die Verwendung fremder Kennzeichen in den Google Anzeigen gegen das Markenrecht verstößt.

Nach Ansicht der Braunschweiger Richter seien AdWords ebenso wie Metatags zu behandeln. Aus diesem Grund sei auch der Begründungskern des Urteils des BGH (Urteil vom 18.05.06 – Az.: I ZR 183/03) zu den Metatags ohne Einschränkung auch auf AdWords lesen

Der BGH führte zu der Markenverletzung in den Metatags wörtlich aus:

„Dabei ist nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden lnternetseite nicht sichtbar wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden lnternetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen.“