AG München: Neues Urteil zu unerwünschten Emails
Das AG München (Urteil vom 16.11.06 – AZ: 161 C 29330/06) hatte darüber zu bewerten, ob eine E-Mail, die Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren versendet wurde, eine unzumutbare Belästigung darstellt. (mehr …)