Durchführung von Zahnweißung (sog. „Bleaching“) nicht nur Zahnärzten vorbehalten

Die Durchführung von Zahnweißung (sog. „Bleaching“) ist nicht Zahnärzten vorbehalten,
sondern kann auch von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe vorgenommen werden.

Es handelt sich dabei nämlich nicht um die Ausübung von Zahnheilkunde. Dies hat die
12. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main am 29.09.2006 im
Rahmen eines einstweilige Verfügungsverfahrens (Aktenzeichen: 3-12 O 205/06)
entschieden. (mehr …)