Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX–bezogene Optionsscheine
Die Deutsche Börse kann einer Bank nicht untersagen, mit auf den DAX bezogenen Optionsscheinen zu handeln. Dies hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom heutigen Tage entschieden. (mehr …)