In der Werbung sehr beliebt sind Anpreisungen mit Testergebnissen. In dem vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 15.01.2007 – Az. 3 U 240/06) zu entscheidenden Fall wurde ein Drucker u.a. mit einem Testergebnis der Fachzeitschrift „FACTS“ beworben. Allerdings fehlte die Angabe der Ausgabe der Zeitschrift, in der die Bewertung entschieden war. weiterlesen »