Wie bereits verschiedene Gerichte zuvor hatte sich das LG Kleve (Urteil vom 02.03.2007, Az. 8 O 128/06) mit der Frage der Länge der Widerrufsfrist zu befassen. weiterlesen »
Archiv des Monats März, 2007
Wie bereits verschiedene Gerichte zuvor hatte sich das LG Kleve (Urteil vom 02.03.2007, Az. 8 O 128/06) mit der Frage der Länge der Widerrufsfrist zu befassen. weiterlesen »
Mit Beschluss vom 01.03.2007 entschied das Landgericht Hamburg (AZ 315 O 196/07) für die von dieser Kanzlei vertretenen Antragstellerin, dass es der Antragsgegnerin verboten wird, für Nahrungsergänzungsprodukte mit Werbebroschüren zu werben, soweit darin folgende Aussagen enthalten sind:
a. Das Produkt sei in der Lage, bei Gewichtsproblemen zu helfen.
b. Das Produkt sei in der Lage, bei Infektanfälligkeit und Darmprobleme zu helfen.
c. Das Produkt sei in der Lage bei Versauungsbeschwerden, Haut- und Haarproblemen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und depressive Stimmung zu helfen.
d. Das Produkt sei in der Lage, die Folgen von Stress zu lindern, die da wären: chronische Müdigkeit (CFS = Chronic Fatigue Syndrom), Müdigkeit, Kraftlosigkeit, ein geschwächtes Immunsystem, Antriebsschwäche, Verdauungsbeschwerden, Magen-Darmkoliken, Durchfälle bis hin zu schweren Erkrankungen.
e. Ein ärztliche Empfehlung des Produktes.
Die Stiftung Warentest gibt seit über 30 Jahren das Magazin „Test“ heraus, hat hiezu ein Marke registriert und ist auch Inhaberin der Domain „test.de“. Die Stiftung nahm Anstoß daran, dass ein Domainweiterverkäufer, die Domain „test24.de“ auf sich registrieren ließ und zog vor Gericht. weiterlesen »
Professionelle Händler, die auf den Internethandelsplattform eBay handeln, sind nach der aktuellen Gesetzgebung zu einer Reihe von Informationen verpflichtet.
Es gibt hierzu bereits eine Vielzahl von Entscheidungen vor unterschiedlichen instanzlichen Gerichten. Nunmehr gibt es eine neue Entscheidung. weiterlesen »
FLP wehrt sich gegen Ebay-Händler
Die von dieser Kanzlei vertretene Forever Living Products Germany GmbH wehrt sich gegen rechtswidrige Verhaltensweisen von Ebay-Händlern. Nach wie vor verkaufen Personen, die keine Distributoren der FLP sind bei Ebay FLP-Produkte. Dabei begehen sie oftmals massive rechtliche Verstöße. Dazu zählen Verbrauchertäuschung, verbotene Heilaussagen und Urheberrechtsverletzungen. Bei Verbrauchern, die über ebay diese Produkte erwerben entsteht häufig der Eindruck, sie würden diese bei FLP-Distributoren oder gar FLP direkt erwerben.
Zum Schutz ihrer Distributoren und ihres eigenen Namens nimmt FLP daher nun diese Ebay-Händler auf Unterlassung in Anspruch und scheut sich auch nicht, die Verletzungen vor Gericht zu bringen. Die Landgerichte Hamburg und Kiel haben bereits in einer Reihe von Entscheidungen die Ansprüche von FLP bestätigt.