Das KG Berlin (Beschluss vom 03.04.2007 – Az.: 5 W 73/07:) hatte über die Wirksamkeit einer AGB-Formuilerung bei Versandangaben zu entscheiden, die ein Händler im Rahmen seiner Verkäufe auf der Internet-Plattform eBay verwendete.

Die Klausel lautete wörtlich:

„Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 – 2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage – 10 Tagen nach Zahlungseingang“ im Zusammenhang mit folgenden Angaben: „Bitte beachten sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. Bei H…ca. 4 – 6 Tage.“

Aufgrund der Formulierung „in der Regel vertraten die Berliner Richter die Ansicht, dass die Klausel eine unzulässige Beeinträchtigung darstellen würde, da sie zu unbestimmt sei.

Denn durch die klauselmäßigen Formulierung eines Regelfalles für die Lieferdauer, könne dem Verbraucher durch den Verwender, in Ausnahmefällen eine spätere Übergabe entgegengehalten werden, Aufgrund dieser Möglichkeit einer späteren Lieferung sei für den Verbraucher ein Ende des vereinbarten Lieferzeitraums nicht zu erkennen, zumal er nicht absehen könne, wann ein „Regelfall“ und wann ein „Ausnahmefall“ vorliege. Aus diesem Grund sei die Klausel nach der Ansicht des Gerichts rechtswidrig und ihre weitere Verwendung zu untersagen.