Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines BKA-Mitarbeiters berichten

Nach der heutigen Entscheidung des 10. Zivilsenats des Kammergerichts darf eine Berliner Zeitung unter Nennung des vollständigen Namens des Klägers über die rechtlichen Schritte berichten, die dieser gegenüber der Verlegerin der Zeitung eingeleitet hat. Denn bei der ge-botenen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Anony-mitätsinteresse des von der Berichterstattung Betroffenen, überwiege das öffentliche Infor-mationsinteresse. (mehr …)