Landesrechtlicher Erlaubnisvorbehalt für Internetvertrieb staatlicher Lottogesellschaften vorläufig bestätigt

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das vom Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften der Bundesländer ausgesprochene Verbot, bei einer Ausdehnung ihres Internetvertriebs Erlaubnisvorbehalte zu beachten, die in anderen Bundesländern bestehen, nicht für sofort vollziehbar erklärt werden darf. Das bedeutet, dass dieses Verbot bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die gegen die Verfügung eingelegte Beschwerde nicht durchgesetzt werden darf. (mehr …)

Urteil zu Hinweispflichten an Dritte nach einer Wettbewerbsverletzung

Das Hanseatisches OLG (Urteil vom 29.11.2006 -Az.: 5 U 99/06) hatte sich im Rahmen eines Vertragsstrafeverfahrens mit der Frage zu befassen, ob ein wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommener Hersteller, der sein Produkt offensiv vermarktet, seine auch mit Werbematerialien belieferten Zwischen-/Einzelhändler nachhaltig auf eine veränderte Produktbezeichnung bzw. -beschreibung hinweisen muss. (mehr …)

Kreuzfahrtriese AIDA gewinnt auch in zweiter Instanz gegen aidu.de

Köln/Leipzig (dpa) – Der Kreuzfahrtriese AIDA (Rostock) hat auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen das Internet Reiseportal «aidu.de – Ab in den Urlaub» aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff «aidu» nicht mehr im Geschäftsverkehr verwenden. Zudem dürften auf der Internetseite aidu.de künftig keine Reisen mehr vermittelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der dpa. Allerdings gewährten die Richter in dem Berufungsverfahren (Az. 6 U 35/07) den Leipzigern dafür noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Eine Löschung der Internetseite – wie sie AIDA gefordert hatte – hielten auch die Richter in zweiter Instanz nicht für erforderlich. (mehr …)

Kein Beweis des Zugangs einer Abmahnung erforderlich

Seit längerer Zeit in der Rechtsprechung umstritten war, ob ein Abmahnender den Zugang seiner Abmahnung zu beweisen hat. Ein solchen Beweis wurde von einigen Gerichten gefordert. Die überwiegende Rechtsprechung vertritt jedoch die Auffassung, dass ein solcher Beweis nicht zu führen ist. Vielmehr müsse der Abmahnender lediglich die Absendung der Abmahnung beweisen. (mehr …)