Seit längerer Zeit in der Rechtsprechung umstritten war, ob ein Abmahnender den Zugang seiner Abmahnung zu beweisen hat. Ein solchen Beweis wurde von einigen Gerichten gefordert. Die überwiegende Rechtsprechung vertritt jedoch die Auffassung, dass ein solcher Beweis nicht zu führen ist. Vielmehr müsse der Abmahnender lediglich die Absendung der Abmahnung beweisen. weiterlesen »