Kreuzfahrtriese AIDA gewinnt auch in zweiter Instanz gegen aidu.de

Köln/Leipzig (dpa) – Der Kreuzfahrtriese AIDA (Rostock) hat auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen das Internet Reiseportal «aidu.de – Ab in den Urlaub» aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff «aidu» nicht mehr im Geschäftsverkehr verwenden. Zudem dürften auf der Internetseite aidu.de künftig keine Reisen mehr vermittelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der dpa. Allerdings gewährten die Richter in dem Berufungsverfahren (Az. 6 U 35/07) den Leipzigern dafür noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Eine Löschung der Internetseite – wie sie AIDA gefordert hatte – hielten auch die Richter in zweiter Instanz nicht für erforderlich. (mehr …)