Unter dem 22.05.2007 gab es eine Reform der Gewebeordnung. Eine der Änderungen des Gesetzes verlangt von Gewerbetreibenden, auf ihren Geschäftsbriefen Pflichtangaben ähnlich wie die des Impressums bereit zu halten.
Problematisch und in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutiert war im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung, ob ein Verstoß gegen diese neuen gesetzlichen Pflichtangaben zu einem Wettbewerbsverstoß führt. weiterlesen »