Erfolgreiche Klage zum Widerruf beim Versandhandel

Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden. (mehr …)