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Tägliches Archiv 10. Oktober, 2007

Ein Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsvertrages per SMS mitgeteilt. Das LAG Hamm (Urteil vom 17.08.2007 – Az: 10 Sa 512/07) entschied, dass eine Kündigung per SMS nicht zulässig ist, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt. weiterlesen »