Pflicht zur Angabe der Kfz- Überführungskosten
17. Oktober, 2007
Ein niederländischer Online-Autohändler bot seinen Kunden an, die Fahrzeuge bei sich im niederländischen Lager abzuholen, wofür dem Käufer keine weiteren Kosten entstehen würden. Alternativ, teilte der Onlinehändler auf seiner Website mit, sei es möglich das Kfz gegen Aufpreis bei einer deutschen Filiale abzuholen oder das KfZ frei Haus geliefert zu bekommen. Auf die konkrete Höhe der zusätzlichen Überführungskosten wies der Händler jedoch nicht hin. weiterlesen »