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Internetrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Archiv des Monats November, 2007

Ein Anbieter von Tankarten, verwendete in seiner Internetwerbung Aussagen, wonach für die Einrichtung eines Tankkarten-Accounts keine Gebühren erhoben würden und auch keine versteckten Gebühren oder Zinsen anfielen.

Diese Aussagen sind auf der einen Seite wahrheitsgemäß. Auf der anderen Seite werden hierdurch jedoch Leistungen angepriesen, die als selbstverständlich gelten.

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 04.07.2007 – Az.: 12 O 156/07) erkannte diese Werbung aus diesem Grund als wettbewerbswidrig. weiterlesen »