Celle (dpa/lni) – Rund drei Jahre nach Harald Schmidts Wechsel zur ARD darf sein ehemaliger Arbeitgeber Sat.1 auf der Internetseite www.schmidt.de Werbung für den Entertainer machen. Ein Kläger mit dem bürgerlichen Namen Schmidt war am Oberlandesgericht (OLG) Celle mit der Forderung gescheitert, Anrecht auf die Internetadresse zu haben. Das teilte der Anwalt des Klägers am Donnerstag in Hannover mit.

In erster Instanz hatte der Namensvetter des TV-Stars, ein Gestalter von Internetseiten aus Berlin, noch Recht bekommen. Damals entschied das Landgericht Hannover, dass Sat.1 die Internetseite namens Schmidt unbefugt nutze. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass Sat.1 nicht beweisen könne, von Harald Schmidt «die Gestattung zur Verwendung von dessen Namen» erhalten zu haben.

Das OLG Celle sah es nun in zweiter Instanz als erwiesen an, dass Harald Schmidt mit Sat.1 bereits 1995 vereinbart habe, die Seite zu reservieren und in seinem Sinne zu nutzen. Die Absprache habe sich während der Verhandlungen für seine damalige «Harald Schmidt Show» ergeben. «Nach Schmidts Wechsel zur ARD ist es aber schon merkwürdig, dass Sat.1 die letzten drei Jahre auf der Seite keine Inhalte hinterlegt hat», kommentierte der Anwalt des Klägers das Urteil. Eine Revision sei nicht geplant.

Sat.1 hat die Seite www.schmidt.de inzwischen in ihren eigenen Internetauftritt integriert. Dort ist nun zu lesen: «Für alle Fans des gehobenen Humors gibt es hier bald die besten Szenen aus der „Harald Schmidt Show“».

Harald Schmidt ist seit 2005 bei der ARD zu sehen. In seiner dortigen Sendung tritt er seit Ende Oktober dieses Jahres mit dem Komiker Oliver Pocher auf.

Quelle: dpa-Meldung vom 27.12.2007