Werbung mit Rabatten unzulässig, wenn zuvor nicht zeitnah der nicht-rabattierte Preis gefordert wurde

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 140/07) hat dem Betreiber eines Möbelhauses mit Urteil vom 15.02.2008 verboten, in Zeitungsanzeigen mit einem „XXLWochenende – mindestens 26 %+ Rabatt auf alles“ zu werben (Az. 6 U 140/07). Der Kölner „Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e. V.“ hatte auf Unterlassung der Werbeaktion geklagt und bereits vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. (mehr …)