Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen. weiterlesen »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen. weiterlesen »