Rügen des Deutschen Presserats sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen. Mit dieser Begründung gab das Gericht dem Presserat in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzeitschrift «Öko-Test» Recht. weiterlesen »