Unzulässige AGB stellen einen Wettbewerbverstoß dar
4. September, 2008
Das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 04.07.2008, Az. 6 W 54/08) hat kürzlich entschieden, dass die Verwendung unwirksamer AGB einen Wettbewerbsverstoß darstellt und sich in seiner Entscheidung auf die gebotene richtlinienkonforme Auslegung im Hinblick auf die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) berufen. weiterlesen »