Eine wettbewerbrechtliche Abmahnung muss für den Ersatz der Abmahnkosten zugestellt worden sein
5. September, 2008
Das LG Berlin (Urteil vom 11.03.2008 – Az. 15 O 545/06) hatte kürzlich entschieden, dass die Abmahnkosten nur bei erfolgreicher Zustellung der Abmahnung ersetzbar sind. Soweit der Abmahnende ernstliche Zweifel hat, ob eine Abmahnung zugestellt wurde, hat er einen erneuten Zustellungsversuch zu unternehmen. weiterlesen »