OLG Hamm: Nennung von unterlegenen Anwälten bei Veröffentlichung eines Urteils zulässig
11. September, 2008
In dem Rechtsstreit hatte die Beklagte ein Urteil im Internet veröffentlicht, um die unlauteren Geschäftspraktiken einer GmbH publik zu machen. Dabei hat sie weder den Namen der GmbH noch die Namen deren Anwälte unkenntlich gemacht. Die Anwälte sahen sich dadurch in ihren Rechten verletzt. Das Oberlandesgericht Hamm wies mit Urteil vom 11.12.2007 – Az.: 4 U 132/07 die Klage ab. weiterlesen »