Keine Missbräuchlichkeit gem. § 8 Abs. 4 UWG bei sukzessiver gerichtlicher Verfolgung mehrerer Rechtsverletzungen

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 16.08.2008 entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf verschiedenen Sachverhalten beruhenden Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss an eine dieser Verletzungen im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens verfolgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren zu betrieben. (mehr …)