Das Magazin Focus hat in einer seiner Ausgaben behauptet, das BKA habe eine Akte über den jordanischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi manipuliert, um einen Verräter in den eigenen Reihen zu entlarven.

Hiermit waren die Kriminabeamten nicht einverstanden und zogen vor Gericht.

Das LG Hamburg (Urteil vom 01.09.2006 – Az.: 324 O 932/05) gab dem BKA recht, indem es Focus die vorgenannte Äußerung untersagte und das Magazin ferner zum Abdruck einer Richtigstellung verurteilte.

Zur Begründung führten die Hamburger Richter aus, dass der Magazin-Bericht ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über das BKA enthielte, die geeignet seien, das Amt im öffentlichen Ansehen herabzusetzen. Da es Focus nicht vermocht habe, für die Richtigkeit seiner Behauptung ausreichend Beweis beizubringen, liege eine Rechtsverletzung vor. Auch könne sich das Magazin nicht auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.